AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen von JOSATEC UG erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen (in ihrer jeweils aktuellen Fassung). Andere Bedingungen sind unwirksam, soweit sie nicht durch JOSATEC UG ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Geschäftsbedingungen von JOSATEC UG gelten nur gegenüber gewerblichen Kunden, Behörden oder öffentlichen Institutionen.
2. Vertragsabschluss
Durch Absenden der Bestellung gibt der Käufer einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch seine Bestätigung und akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
JOSATEC UG schickt daraufhin dem Käufer eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei JOSATEC UG eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst durch Lieferung, Auftragsbestätigung oder Rechnung von JOSATEC UG zustande, welche per Fax oder E-Mail nach Prüfung und Bearbeitung der Bestellung versandt wird.
3. Kundenspezifikation
Dieser Shop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer, Behörden und Institutionen. Der Besteller bestätigt mit dem Absenden der Bestellung, dass er diese Kundenspezifikation erfüllt. Alle Preise netto, zzgl. Umsatzsteuer und Versandkosten.
4. Lieferungen und Leistungen
Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindlich.
Verbindlich vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin dem Frachtführer übergeben wurde.
Lieferungen erfolgen vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände wie höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Betriebs- oder Verkehrsstörungen usw..
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist JOSATEC UG berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen von JOSATEC UG nicht enthalten. Sie wird in Höhe des jeweils aktuellen Umsatzsteuersatzes gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
Soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung aufgeführt, wird der Kaufpreis sofort und ohne Abzug bei Übergabe der Ware oder Leistung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist JOSATEC UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., mindestens jedoch 10% p. a. vom geschuldeten Betrag zu fordern.
Die Annahme von Schecks erfolgt vorbehaltlich der Einlösung. Die Fälligkeit der Kaufpreisforderung ist davon nicht berührt. Der Käufer trägt das Risiko der Nichteinlösung.
6. Eigentumsvorbehalt
JOSATEC UG behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuveräußern. Soweit JOSATEC UG im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf JOSATEC UG bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits JOSATEC UG die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunden die Austauschlieferung von JOSATEC UG erhält.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und JOSATEC UG unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Käufer für die entstandenen Kosten.
Der Käufer tritt alle aus einer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen einschließlich der Umsatzsteuer gegen seinen Abnehmer oder Dritte an JOSATEC UG ab, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird. JOSATEC UG nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für JOSATEC UG im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung des Käufers kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Insolvenzantrag im Hinblick auf das Vermögen des Käufers gestellt wird. In einem solchen Fall kann JOSATEC UG verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen sowie deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die JOSATEC UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Auch für die neue Sache gilt der Eigentumsvorbehalt durch JOSATEC UG. Wird die Ware mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und erlischt dadurch das Eigentum von JOSATEC UG, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käfers an der einheitlichen Sache anteilsmäßig auf JOSATEC UG übergeht. Der Käufer verwahrt das so entstandene Miteigentum von unentgeltlich. Auch für die neue Sache gilt der Eigentumsvorbehalt durch JOSATEC UG.
7. Gefahrenübergang
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang den Liefergegenstand unverzüglich – d. h. insbesondere vor Einbau und/oder Weiterverarbeitung – zu untersuchen, und Mängel jeglicher Art unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Die Rüge muss JOSATEC UG bei offenen Mängeln innerhalb von acht Werktagen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung zugehen. Entspricht die Rüge nicht den genannten Erfordernissen, gilt die Ware als genehmigt.
Liegt ein Sachmangel vor, erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl und auf Kosten von JOSATEC UG. Ergibt die Prüfung einer Mängelanzeige, dass kein Sachmangel vorliegt, erstattet der Käufer JOSATEC UG alle dabei entstandenen Kosten, wenn die unberechtigte Mängelanzeige auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist.
Keine Sachmängelansprüche entstehen bei unsachgemäßem Betrieb oder Gebrauch der Ware, insbesondere Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, bei Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit oder Explosion.
Sachmängelansprüche entfallen, wenn Kennzeichnungen wie Seriennummern oder Typenbezeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden, es sei denn, der Käufer weist den Zeitpunkt nach, in dem die Ware bei JOSATEC UG gekauft wurde.
8. Gewährleistung
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang den Liefergegenstand unverzüglich – d. h. insbesondere vor Einbau und/oder Weiterverarbeitung – zu untersuchen, und Mängel jeglicher Art unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Die Rüge muss JOSATEC UG bei offenen Mängeln innerhalb von acht Werktagen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung zugehen. Entspricht die Rüge nicht den genannten Erfordernissen, gilt die Ware als genehmigt.
Liegt ein Sachmangel vor, erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl und auf Kosten von JOSATEC UG. Ergibt die Prüfung einer Mängelanzeige, dass kein Sachmangel vorliegt, erstattet der Käufer JOSATEC UG alle dabei entstandenen Kosten, wenn die unberechtigte Mängelanzeige auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist.
Keine Sachmängelansprüche entstehen bei unsachgemäßem Betrieb oder Gebrauch der Ware, insbesondere Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, bei Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit oder Explosion.
Sachmängelansprüche entfallen, wenn Kennzeichnungen wie Seriennummern oder Typenbezeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden, es sei denn, der Käufer weist den Zeitpunkt nach, in dem die Ware bei JOSATEC UG gekauft wurde.

9. Haftungsbeschränkung
JOSATEC UG haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von JOSATEC UG zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. JOSATEC UG haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Soweit die Haftung von JOSATEC UG aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JOSATEC UG.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sofern beide Parteien Kaufleute sind, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien der Sitz von Josatec UG in Feucht. JOSATEC UG
11. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom April 1980 gilt nicht.
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